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Mehrheit für Autobahnausbau, viele Unentschiedene bei Mietrecht und Gesundheitskosten

Sieben Wochen vor den Abstimmungen vom 24. November 2024 beträgt die Zustimmung zum Autobahnausbau 56 Prozent. Zur ersten Mietvorlage (Untermiete) sagen 47 Prozent und zur zweiten Mietvorlage (Eigenbedarf) 43 Prozent Ja. Bei der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung stationärer und ambulanter Leistungen ist das Rennen noch offen.

 

Zürich, 09. Oktober 2024 – 20 Minuten und Tamedia haben auf ihren Newsportalen die erste Welle der titelübergreifenden Umfrage im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November 2024 durchgeführt. 11’170 Personen aus der ganzen Schweiz haben am 2. und 3. Oktober online an der Umfrage teilgenommen. Der Fehlerbereich liegt bei 1,7 Prozentpunkten.

56 Prozent stimmen dem Autobahnausbau zu

Der Autobahnausbau wird zum aktuellen Zeitpunkt von einer Mehrheit der Stimmberechtigten unterstützt (56 Prozent Ja, bei 42 Prozent Nein und 2  Prozent Unentschiedene). Deutliche Unterstützung kommt von der Anhängerschaft der FDP, der SVP sowie der Mitte. Die GPS-Basis wie auch die Wählenden der SP und GLP sprechen sich gegen die Vorlage aus. Unterschiede in der Stimmabsicht zeigen sich auch beim Geschlecht und dem Siedlungstyp. Männer unterstützen das Anliegen stärker als Frauen und der Ja-Anteil bei Personen, die in der Stadt wohnen, ist mit 47 Prozent tiefer als bei jenen, die auf dem Land wohnen (61 Prozent Ja). Zudem steigt die Zustimmung mit zunehmendem Einkommen.

Die Befürwortenden überzeugt insbesondere ein Argument: Der Ausbau sorge dafür, dass es zu weniger Staus und damit auch zu einer Entlastung der Städte und Dörfer vor Ausweichverkehr komme. Die Gegnerschaft der Vorlage überzeugt vor allem, dass mehr Strassen mehr Verkehr bedeuten. Staus nähmen bei einem Ausbau nur kurzfristig ab, wie die Erfahrung und die Verkehrsforschung zeigen.

Ja-Lager bei Untermiete derzeit vorne

Die Änderung des Mietrechts zur Untermiete kommt auf 47 Prozent Ja-Stimmen (bei 42 Prozent Nein und 11 Prozent Unentschiedene). Sie wird von der Anhängerschaft der FDP, der Mitte sowie der SVP unterstützt. Die Grünen, die SP sowie die GLP sprechen sich gegen die Vorlage aus, jedoch ist zu betonen, dass noch viele Stimmenden keine Angaben zu ihren Stimmabsichten machen. Unterschiede in der Stimmabsicht zeigen sich auch bei den Sprachgruppen sowie dem Siedlungstyp. Die italienisch- und die französischsprachige Schweiz unterstützen das Anliegen stärker als die deutschsprachige Schweiz und der Ja-Anteil bei Personen, die in der Stadt wohnen, ist mit 40 Prozent tiefer als bei jenen, die auf dem Land wohnhaft sind (54 Prozent Ja).

Die Befürwortenden überzeugen insbesondere zwei Argumente: Die Gesetzesänderung verhindere einerseits, dass eine Mieterin oder ein Mieter eine Wohnung zum Beispiel auf Vermietungsplattformen zu einem überhöhten Preis untervermietet. Zum anderen schaffen die neuen Bestimmungen Transparenz und Rechtssicherheit, was sowohl Vermieterinnen und Vermietern als auch den Untermietenden zugutekomme. Für die Gegnerschaft der Vorlage kommen dagegen drei Argumente ins Spiel: Die Vorlage sei überflüssig, da das Gesetz heute schon die Bekämpfung von Missbräuchen ermögliche. So seien zum Beispiel zu hohe Mieten für die Untervermietung bereits verboten. Auch der Kündigungsschutz werde aufgeweicht, da Vermietende künftig aufgrund einer missbräuchlichen Untermiete eine Kündigung mit einer Frist von nur 30 Tagen aussprechen könnten und die Gesetzesänderung erschwere Mieterinnen und Mietern das Teilen von hohen Mietkosten, etwa durch Untervermietung eines Einzelzimmers.

Keine Mehrheit für Erleichterung der Eigenbedarfskündigung

Die zweite Mietrechtsvorlage, die Änderung des Mietrechts zur Kündigung wegen Eigenbedarfs, wird aktuell von 43 Prozent der Stimmenden unterstützt (bei 50 Prozent Nein und 7 Prozent Unentschiedene). Es zeigt sich ein ähnliches Muster wie bei der Untermiete: GPS und SP-Basis sprechen sich deutlich gegen die Vorlage aus, während die Anhängerschaften der anderen Parteien weniger skeptisch sind. Die Zustimmung ist zudem höher auf dem Land als in der Stadt und der Agglomeration und sie steigt mit ansteigendem Einkommen.

Die Befürwortenden überzeugt insbesondere das Argument, dass die Eigentumsfreiheit gestärkt werde, da Eigenbedarfskündigungen mit der Gesetzesänderungen besser durchgesetzt werden können. Die Gegnerschaft meint dagegen, dass die Vorlage Kündigungen unter dem Vorwand des Eigenbedarfs begünstige, um Mieter und Mieterinnen loszuwerden und Wohnungen nachher teurer neu zu vermieten.

Offenes Rennen bei der Efas

Als letzte Vorlage kommt die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) vor das Stimmvolk. Gemäss der 1. Umfragewelle sprechen sich 38 Prozent für und 38 Prozent gegen die Vorlage aus. Mehr noch als bei den beiden Mietvorlagen gilt zu bedenken, dass 24 Prozent der Stimmberechtigten noch keine Angaben zu ihren Stimmabsichten macht. 

Für die Befürwortenden überwiegt das Argument, dass der Anteil der ambulanten Behandlungen in der Schweiz viel tiefer als anderswo ist, obwohl ambulante Behandlungen günstiger sind. Schuld daran seien die heutigen Fehlanreize, weil die Kantone heute nur stationäre Behandlungen mitfinanzieren. Durch das Korrigieren dieser Fehlanreize lassen sich Kosten sparen. Für die Gegnerschaft der Vorlage überwiegt das Argument, dass die Prämien und Kostenbeteiligungen mit Efas noch stärker zu steigen drohen, weil viele Kosten weg von den Kantonen hin zu den Prämienzahlenden verschoben werden.

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